Mietminderung fürs Bellen …?
17. Dezember 2008 von Ralf
Ein gelegentliches Bellen des Hundes aus der Nachbarwohnung ist kein Grund für eine Mietminderung.
Ebenso wie Schritte und das Rauschen der Dusche gehöre das gelegentliche Bellen eines Hundes zum Geräuschspektrum, “das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwartet und das er dementsprechend vertragsgemäß hinzunehmen hat”. Ein Dauer-Kläffen überstiegt dies jedoch. Ein Nachbar hatte sich in einem Mehrfamilienhaus über das Bellen eines Hunde bei jedem Fahrstuhlgeräusch und jedem Betreten des Treppenhauses beschwert. Dies konnte er jedoch nicht nachweisen und so hat das Amtgericht Hamburg gegen ihn entschieden (Aktenzeichen 49 C 165/05).
Quelle: Nordwestzeitung vom 15.12.2008







