Änderungen des Hundegesetzes in Niedersachsen
15. August 2010 von Ralf
Für Niedersachsen sind einige Änderungen des Hundegesetzes geplant. Als Hauptpunkte ist folgendes in der Diskussion:
Die Chippflicht besteht ja eigentlich schon durch die Einführung des EU-Impfpasses. Damit wäre jeder Hund eindeutig identifizierbar.
Der Sachkundenachweis wird ja schon für die BGVP-Prüfung benötigt und dürfte für die meisten kein Problem sein. Nur sollte bedacht werden, dass es viele ältere Menschen gibt, die schon imemr einen Hund gehabt haben und wenn diese sich im Alter noch einen Hund zulegen wollen, müssten vorab eine Prüfung gemacht werden. Ausserdem müßte geregelt werden, wer diese Prüfungen abnehmen darf und wie das geschehen soll.
Die Einführung einer Pflichthaftpflicht ist auch zu befürworten. Wenn der Hund einen Schaden verursacht, so ist sicher gestellt, dass der Geschädigte nicht auch noch auf den Kosten sitzenbleibt.
Das derzeit gültige Gesetz gibt es hier: Nds-NHundG.





Keine neu eingeführte Rasseliste? Das dumpfe Poltern dass einige gerade hören konnten, war der Felsbrocken der von meinem Herzen gefallen ist.
Das war nach Weggang von Wulff die größte Angst, dass dieser Mist nun doch eingeführt würde.
Die drei angegebenen Punkte von oben, sind doch voll ok.
Seh ich auch so!